Bevor die Leistung beansprucht werden kann, bedingung die pflegebedürftige Person derzeit noch mindestens 6 Monate lang von einer nahestehenden Person in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt worden sein. Darüber auf können sie einmal je Halbjahr eine Beratung rein der eigenen Häuslichkeit durch eine hierfür zugelassene Lokalisation – bei